Gerade für kleine Unternehmer sind die Anforderung aus den GoBD und der DSGVO
nicht leicht preisgünstig und korrekt zu erfüllen. So müssen originiale
eMails mindestens 6 Jahre nachweislich unveränderlich archiviert
werden, wenn sie zum Verständnis von steuerlichen Buchungsvorgängen
notwendig sind. Da aber in Mails fast immer personenbezogene Daten
stehen, verlangt die DSGVO umfassende Aufklärung, Einwilligung und die
Erfüllung von evtl. Löschbegehren. Dieselbe Mail kann somit mal
aufbewahrungspflichtig und mal zu löschen sein.
Für mein Unternehmen
hatte ich bisher so große Schwierigkeiten, eine rechtlich saubere,
einfach zu handhabende und preisgünstige Lösung finden, dass ich an eine
mandantenfähige Eigenentwicklung dachte. Diese wollte ich betreiben und
auch gern für Ihr Unternehmen einsetzen.
Nun begegnete mir jedoch ecoMailz der ecoDMS GmbH, das mir so gut gefällt, dass ich mich vermutlich zeitnah als Reseller registrieren lassen werden.